Der Ablauf
Das erste ist die Anmeldung in meiner Praxis. Diese kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Am Anfang einer Psychotherapie können bis zu 5 psychotherapeutische Sprechstunden a 50 Minuten genutzt werden, um das Vorliegen einer krankheitswerten Störung abzuklären. Danach gibt es 5 probatorische Sitzungen, die 50 Minuten dauern und wöchentlich stattfinden. In den ersten Stunden möchte ich dich, deine Situation und deine Schwierigkeiten kennenlernen und verstehen lernen. Wenn du minderjährig bist, ist es sinnvoll, wenn in der ersten Sitzung ein sorgeberechtigter Elternteil mitkommt, da ich auch Formalitäten klären muss.
In der Regel gibt es zusätzlich zu den 5 probatorischen Sitzungen eine Einzelsitzung, in der deine Eltern oder du viel Zeit bekommen, um über deine bisherige Entwicklung zu berichten. Das heißt dann biografische Anamnese. Du wirst in den ersten Sitzungen eine Diagnose erhalten, die deine Schwierigkeiten in einen medizinischen Begriff fasst. Im Rahmen der Diagnostik, also der Diagnosestellung wirst du und werden deine Eltern Fragebögen zu deinen Schwierigkeiten ausfüllen. Wenn du von mir weiterbehandelt werden möchtest, wird nach diesen Sitzungen in der Regel meinerseits ein Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung gestellt. Das beantragte Stundenkontingent kann variieren. Als Obergrenze können 60 Einzeltherapiestunden und 15 Bezugsstunden (z.B. für die Eltern) beantragt werden.
Für Selbstzahler*innen
Wenn die Therapiesitzungen von dir oder deinen Eltern selbst bezahlt werden, dann kann ohne weitere Bewilligung sofort mit der Behandlung gestartet werden. Die Kosten für die Therapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Grundsätzlich rechne ich den 2,3-fachen Satz für eine Therapiesitzung ab. Es gelten die Ziffern der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) einschließlich der neuen Abrechnungsempfehlungen zur GOP seit 01.07.2024. Ob die Therapiesitzungen im wöchentlichen oder zweiwöchigen Rhythmus stattfinden, wird mit dir und deinen Eltern individuell entschieden.
Für Beihilfeberechtigte
Wenn du über deine Eltern beihilfeberechtigt bist, dann müssen sich deine Eltern bei ihrer Beihilfestelle um die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie kümmern. Sie werden einige Formulare geschickt bekommen, die gerne in die probatorische Sitzung mitgebracht werden sollen. Ich werde diese dann mit deinen Eltern durchgehen, damit die Formulare korrekt bearbeitet werden.
Wenn du beihilfeberechtigt bist, bist du in der Regel auch zu 20% in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Deine Eltern sollten bei ihrer PKV nachfragen, wie dein Versicherungsschutz bzgl. einer Psychotherapie ist und ob es noch ein gesondertes Antragsverfahren gibt. Das ist wichtig und sollte mir mitgeteilt werden.
Grundsätzlich rechne ich den 2,3-fachen Satz für eine Therapiesitzung ab. Es gelten die Ziffern der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) einschließlich der neuen Abrechnungsempfehlungen zur GOP seit 01.07.2024.
Für Privatversicherte
Wenn du über deine Eltern bei einer privaten Krankenversicherung versichert bist, muss bei dieser PKV erfragt werden, wie dein Versicherungsschutz hinsichtlich einer Psychotherapie ist und ob es noch ein gesondertes Antragsverfahren gibt. Es kann sein, dass die PKV dann dir bzw. deinen Eltern entsprechende Formulare zusendet. Diese sind dann für die Antragsstellung relevant und müssen in der Regel von mir ausgefüllt werden.
Grundsätzlich rechne ich den 2,3-fachen Satz für eine Therapiesitzung ab. Es gelten die Ziffern der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) einschließlich der neuen Abrechnungsempfehlungen zur GOP seit 01.07.2024.
Für gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren
Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch aus § 13 Abs. 3 SGB V, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte. Das bedeutet, wenn kein Therapieplatz bei einer/einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit Kassenzulassung in absehbarer Zeit zur Verfügung steht, kann eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Wenn du bzw. deine Eltern das wünschen, sollte das bereits bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren muss gut abgesprochen und vorbereitet werden. Bitte die Absagen der anderen Therapeuten sorgfältig dokumentieren!
Rufe bei der Terminservicestelle (TSS) unter der 116117 an und lass dir einen Ersttermin vermitteln. Auch hier ist die Dokumentation wichtig! Ich stelle gerne Material zur Dokumentation zur Verfügung. Wenn du einen Termin für ein Erstgespräch bekommst, dann lass dir das Formular PTV-11 ausstellen. Nach Bedarf begleite ich diesen Prozess und biete Informationen dazu an.
